Der Facharzt als Gesundheitsmanager im Betrieb

Approbierte Ärztinnen und Ärzte können zwei Ausbildungswege für die arbeitsmedizinische Spezialisierung nutzen:

Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin

Die Weiterbildung dauert fünf Jahre: 24 Monate werden in der klinischen Medizin/Allgemeinmedizin bzw. in der unmittelbaren Patientenversorgung und 36 Monate in der Arbeitsmedizin absolviert. Die entsprechenden Fächer sind in der Weiterbildungsordnung aufgelistet. Innerhalb der Weiterbildungszeit muss ein dreimonatiger Grundkurs (360 Stunden) an einer anerkannten Akademie für Arbeitsmedizin besucht werden.

Erwerb der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin

Ärztinnen und Ärzte, die bereits die Facharztausbildung in einem anderen medizinischen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung absolviert haben, benötigen für ihre Zusatzbezeichnung zusätzlich 1.200 Stunden (9 Monate) betriebsärztliche Tätigkeit sowie den dreimonatigen Grundkurs Arbeitsmedizin (360 Stunden).

Näheres zur arbeitsmedizinischen Facharztausbildung erfahren Sie in der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, die empfehlenden Charakter hat. Rechtsverbindlich für jeden Arzt, jede Ärztin ist die Weiterbildungsordnung der jeweils zuständigen Landesärztekammer.