Vielfältige berufliche Entwicklungs- und Einsatzmöglichkeiten

Noch streben viele Medizin-Studentinnen und Studenten eine Tätigkeit in der kurativen Medizin als niedergelassener Arzt oder Klinikarzt an. Wer jedoch jenseits von Klinik- und Praxisalltag eine fachlich vielfältige Herausforderung sucht, bei der neben der ärztlichen Tätigkeit auch ganz andere Fähigkeiten und Offenheit für die Arbeitswelt gefragt sind, für den stellt das Fachgebiet Arbeitsmedizin eine echte Alternative dar. Die Arbeitsmedizin bietet hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten für Medizinerinnen und Mediziner, die aktiv an der Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen mitwirken möchten und den persönlichen Kontakt mit den Beschäftigten am Arbeitsplatz und den anderen betrieblichen Akteuren als Bereicherung ihrer ärztlichen Tätigkeit ansehen.

Sehr gute Berufschancen für junge Ärztinnen und Ärzte

Eingangsvoraussetzung für die betriebsärztliche Weiterbildung ist ein abgeschlossenes Medizinstudium und eine zweijährige klinische Weiterbildung. Laut der 2003 in Kraft getretener Approbationsordnung für Ärzte ist die Arbeitsmedizin in der Kombination „Arbeitsmedizin, Sozialmedizin“ eines von insgesamt 21 Fachgebieten (Pflichtfächern), in denen Studierende der Humanmedizin Leistungsnachweise erbringen müssen. Auch eine Promotion ist im Fach Arbeitsmedizin selbstverständlich möglich. Hier sind die knapp dreißig Universitäten und Institute, an denen Arbeitsmedizin gelehrt wird, gelistet.

Famulatur als Schnupperpraktikum nutzen

Eine gute Möglichkeit, das Tätigkeitsfeld Arbeitsmedizin kennenzulernen, ist die Famulatur: Von den insgesamt vier Monaten „Praktikum“, die im klinischen Teil des Medizinstudiums geleistet werden müssen, kann ein Monat statt in einer Arztpraxis oder ambulanten Einrichtung in einer arbeitsmedizinischen Einrichtung absolviert werden. Dazu gehören beispielsweise arbeitsmedizinische Praxen, werksärztliche Dienststellen oder überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste. Da zurzeit noch nicht alle Landesprüfungsämter Famulaturen im arbeitsmedizinischen Bereich anerkennen, sollte dies zunächst mit diesen geklärt werden.

(Quelle: Thieme/via medici)