Schutz ohne Abstellgleis

Wie eine Positivliste Klarheit für die Arbeit während Schwangerschaft sowie Stillzeit schafft und zeigt, welche ärztlichen Tätigkeiten weiterhin risikoarm ausgeübt werden können.

Zur Person

Frau Dr. med. Christine Ganzert ist Fachärztin für Innere Medizin, Pneumologie und Palliativmedizin mit langjähriger klinischer Erfahrung. Mehrfach hatten die Mitarbeitenden des Personalärztlichen Dienstes der Uniklinik Magdeburg versucht, die Internistin für einen Wechsel in die Arbeitsmedizin zu gewinnen. Erst die eigene Schwangerschaft und der Wunsch nach geregelten Arbeitszeiten gaben schließlich den Ausschlag. Seit 2022 ist sie in der Arbeitsmedizin tätig und schloss ihre Weiterbildung jüngst erfolgreich mit der Facharztprüfung ab. Mit dem Projekt „safestart: Mutterschutz und sicheres Arbeiten während Schwangerschaft und Stillzeit“ belegte sie beim NextLevel-Wettbewerb 2025 den zweiten Platz.

Im Gespräch mit Dr. Christine Ganzert

Frau Dr. Ganzert, warum liegt Ihnen die Arbeitsmedizin am Herzen?

Ehrlich gesagt kam ich über meine eigene Familienplanung zur Arbeitsmedizin. Ich war immer „Vollblut-Klinikerin“, aber mit der Schwangerschaft wurde mir klar, dass sich die hohe Arbeitsbelastung und die Dienste langfristig nur schwer mit einem Familienkonzept vereinbaren lassen. Gleichzeitig wurde das Thema Mutterschutz für mich greifbar: Wir beraten in der Arbeitsmedizin jede Woche schwangere Frauen aus ganz unterschiedlichen Berufsgruppen – von der Küchen- und Reinigungskraft über die Pflegefachkraft bis zur Ärztin oder Führungskraft. Mich hat von Anfang an gewundert, dass es für diese sehr unterschiedlichen Tätigkeiten kaum konkrete Handlungsanweisungen gibt.

Wo zeigte sich im Arbeitsalltag der konkrete Handlungsbedarf für „safestart“?

Bei der Interpretation der Gefährdungsbeurteilung (nach dem Mutterschutzgesetz) kam es gehäuft zu abweichenden Einschätzungen und Vorstellungen über die Einsatzfähigkeit der schwangeren Mitarbeiterin bei Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzten. Der bedeutungsvolle Begriff der „unverantwortbaren Gefährdung“ im Gesetzestext des Mutterschutzgesetzes ist vielschichtig und führt oft zu diskrepanten Annahmen. Genau da setzt die Positivliste über die „erlaubten Tätigkeiten“ an. Für die Pneumologie haben wir die einzelnen Tätigkeiten aufgeschlüsselt: Was ist ohne Einschränkung möglich? Was geht nur mit Schutzmaßnahmen? Was muss während Schwangerschaft und Stillzeit ganz untersagt werden? Ich habe mit der Pneumologie angefangen, weil ich selbst Pneumologin bin und den klinischen Arbeitsplatz mit all seinen Tätigkeiten genau kenne.

Welchen Rat würden Sie Kolleginnen und Kollegen mitgeben, die ein ähnliches Thema angehen wollen?

Nehmen Sie sich einen Bereich vor, den Sie wirklich gut kennen und eventuell auch selbst erlebt haben. Reine Theorie reicht nicht. Suchen Sie sich wissenschaftliche Partnerinnen und Partner. Ich musste mich, wie jede Doktorandin und jeder Doktorand, aktiv an ein wissenschaftliches Institut wenden, welches mein Projekt versteht und mitträgt. Ohne die beiden Wissenschaftlerinnen, Frau Prof. Irina Böckelmann und Frau Dr. med. Sabine Darius, die mich unterstützt haben, hätte ich „safestart“ neben meiner eigentlichen Arbeit nicht umsetzen können. Dass Praxis und Wissenschaft in der Arbeitsmedizin an manchen Standorten getrennt sind, erlebe ich als echte Hürde.

Das Projekt: safestart – Mutterschutz und sicheres Arbeiten während Schwangerschaft und Stillzeit

Der Mutterschutz gehört an der Universitätsklinik Magdeburg zum Beratungsalltag in der arbeitsmedizinischen Sprechstunde. Seit 2018 fordert das Mutterschutzgesetz das Erstellen einer sogenannten „anlassabhängigen“ Gefährdungsbeurteilung. Die zuständige Aufsichtsbehörde eines Bundeslandes fordert dieses Dokument vom Arbeitgeber bei Beschäftigung einer schwangeren Mitarbeiterin ab. Die medizinische Risikoeinschätzung über die zulässigen Tätigkeiten obliegt der zuständigen Betriebsärztin bzw. dem zuständigen Betriebsarzt. Die Frage, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen weiterhin verantwortbar und risikoarm ausgeübt werden können, beschäftigt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seit Jahren – belastbare, alltagstaugliche Antworten fehlten jedoch bisher.

Wie schwierig das im Einzelfall ist, zeigt sich besonders in operativen Fachgebieten. Schwangere Chirurginnen etwa möchten ihren persönlichen Weiterbildungskatalog im Rahmen ihrer Ausbildung vollständig absolvieren – nicht nur kleinere Eingriffe wie eine Appendektomie, sondern auch große Bauchoperationen durchführen. Bei operativer Tätigkeit sind oft lange OP-Zeiten notwendig; das Mutterschutzgesetz verbietet jedoch längeres bewegungsarmes Stehen von über vier Stunden Dauer ab dem 5. Schwangerschaftsmonat. Jede Tätigkeit im Operationssaal muss einzeln für die Schwangere abgewogen werden, bis hin zu der Frage, welche Narkosegase von der Anästhesistin bzw. dem Anästhesisten eingesetzt werden dürfen. Selbst bei vertretbarem Risiko der Tätigkeit bleibt der organisatorische Aufwand hoch. So muss zum Beispiel eine „Back-up-Operateurin bzw. ein Back-up-Operateur“ jederzeit abrufbar sein, die bzw. der sich im Notfall steril einwaschen und am OP-Tisch einspringen kann. Zudem sind vorab Infektionsscreenings der Patientinnen und Patienten (z. B. auf HIV und Hepatitis C) erforderlich.

ABAM_Porträt_Dr.Christine_Ganzert

Hier setzt das Konzept von „safestart“ an. Den Kern bildet eine strukturierte Positivliste für die Pneumologie, die Tätigkeiten während der Schwangerschaft und Stillzeit in drei Kategorien unterteilt: uneingeschränkt möglich, unter Schutzmaßnahmen durchführbar oder vollständig ausgeschlossen. Statt pauschaler Beschäftigungsverbote erfolgt eine differenzierte Einzelfallprüfung. Die daraus resultierende, detaillierte Dokumentation dient der Aufsichtsbehörde als transparente Entscheidungsgrundlage und wird von dieser in unserem Bundesland ausdrücklich befürwortet.

Die konkrete Umsetzung zeigt sich am Beispiel der Bronchoskopie (Lungenspiegelung): Diese in der Pneumologie häufig genutzte Untersuchungsmethode kann auch von einer schwangeren Ärztin durchgeführt werden. Da das Verfahren in den meisten Fällen ohne Röntgenstrahlung auskommt und effektive Schutzmaßnahmen gegen luftübertragbare Erreger existieren, kann die Bronchoskopie unter den entsprechenden Voraussetzungen risikoarm durchgeführt werden. Das ermöglicht schwangeren Ärztinnen, in ihrem Fachgebiet tätig zu bleiben, statt aus der klinischen Arbeit gedrängt zu werden.

Bezüglich der beruflichen Strahlenbelastung erlauben Mutterschutz- und Strahlenschutzgesetz, dass Schwangere unter bestimmten Auflagen im Kontrollbereich arbeiten dürfen, jedoch muss ein Dosimeter auf Uterushöhe getragen und wöchentlich überwacht werden. Am Standort wird hier bewusst zurückhaltend vorgegangen: Das Dosimeter zeigt eine zu hohe Dosis erst im Nachhinein an. Ist der Grenzwert einmal überschritten, lässt sich die Strahlenbelastung für das ungeborene Kind nicht mehr rückgängig machen. Der gesetzliche Rahmen ist also da – ob man ihn ausschöpft, bleibt eine bewusste Abwägung jeder einzelnen Klinik.

Mit der Veröffentlichung im Fachjournal Pneumologie wurde die Positivliste bundesweit kommuniziert. Erste Anfragen von anderen Universitätskliniken folgten. Der Wunsch nach einer gemeinsamen Linie innerhalb der universitären Standorte ist deutlich spürbar. An der Uniklinik Magdeburg stieß das Modell „der Einsatz einer Positivliste“ als Konkretisierung der anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung auf Zustimmung.

Wie lange Schwangere in ihrem Fach tätig bleiben können, hängt von der konkreten Tätigkeit, dem Schwangerschaftsverlauf sowie den betrieblichen Rahmenbedingungen des Einzelarbeitsplatzes ab. Zugleich beobachtet Frau Dr. Ganzert über den Verlauf einer Schwangerschaft hinweg eine Verschiebung der Prioritäten: Steht anfangs häufig der Wunsch im Vordergrund, die berufliche Tätigkeit möglichst umfassend fortzuführen, wächst mit den Monaten das Bewusstsein für den eigenen Schutz.

„Wie der Bauch wächst, so wächst das Bewusstsein.“

Der Ansatz lässt sich grundsätzlich auf andere medizinische Fachgebiete übertragen. Getrieben durch den Bedarf gewinnt das Modell schrittweise an Bedeutung. Frau Dr. Ganzert selbst hat ihre Arbeit bereits ausgeweitet: In diesem Jahr stellte sie auf der DGAUM-Jahrestagung eine Positivliste für das Berufsbild der Physiotherapeutinnen vor. Gerade im ambulanten Setting zeigen sich andersartige Herausforderungen: Wenn eine Alleinarbeit im konkreten Fall aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz ausgeschlossen ist, könnte eine schwangere Physiotherapeutin die externen Hausbesuche faktisch nur in Begleitung durchführen – kaum leistbar für eine kleine Praxis. Ein Risiko liegt zum Beispiel in den schwer vorhersehbaren Bedingungen in Privathaushalten der Patientinnen und Patienten: Eine Therapeutin kann dort beispielsweise auf mangelnde Hygiene, Passivrauch oder Lasten treffen, die sie nicht heben darf.

„safestart“ berücksichtigt zwei Bedürfnisse: das der schwangeren Mitarbeiterin, die möglichst lange in ihrem Beruf bleiben möchte, und das der Führungskraft, die sich rechtlich absichern will. Der Weg dahin führt über Aufklärung und über das Bewusstsein, dass die Verantwortung für sicheres und gesundes Arbeiten bei den Vorgesetzten liegt.

Dr. Ganzerts Perspektive reicht über ihr eigenes Fach hinaus: Sie sieht tätigkeitsgenaue Positivlisten als Modell für die gesamte klinische Arbeitsmedizin und wünscht sich zugleich eine engere Verzahnung von Praxis und Wissenschaft, damit die vielen betreuenden Praxen von belastbarer Evidenz profitieren und zudem selbst dazu beitragen können. Gesetzliche Graubereiche werden bleiben und müssen auch in Zukunft konkretisiert werden. Umso wichtiger sind Werkzeuge, die Einschätzungen nachvollziehbar und übertragbar machen.

Dr. Christine Ganzert, 2. Preisträgerin NextLevel Arbeitsmedizin 2025, bei der Urkundenübergabe durch Prof. Dr. Thomas Kraus, Vorstandsvorsitzender des Aktionsbündnisses Arbeitsmedizin.

„Reine Theorie bringt uns nicht weiter – gute Arbeitsmedizin heißt, die Praxis zu leben und zeitgleich Wissenschaft zu generieren.“

Sie haben selbst ein innovatives Projekt aus der arbeitsmedizinischen Praxis? Dann reichen Sie es ein! Der NextLevel-Wettbewerb 2026 läuft noch bis zum 30. September.

NextLevel Arbeitsmedizin 2026 – Jetzt bewerben

Mit dem Wettbewerb NextLevel Arbeitsmedizin zeichnet das Aktionsbündnis Arbeitsmedizin jährlich Best-Practice-Projekte aus der betriebsmedizinischen Praxis aus.

Themen 2026:

  • Gendergerechte Arbeitsmedizin: Geschlechtersensible Gesundheitsrisiken und Präventionsansätze
  • Return to Work: Wiedereingliederung & Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • AI@Work: Künstliche Intelligenz in der Arbeitsmedizin

Teilnahmeberechtigt:

Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Weiterbildung im Fach Arbeitsmedizin oder zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin befinden.

Einsendeschluss: 30. September 2026

Preisgelder: 1. Platz 5.000 € | 2. Platz 3.000 € | 3. Platz 2.000 €

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