Vorsorge geht auch virtuell

Wie Telemedizin die betriebsärztliche Vorsorge effizienter und umfassender macht – und damit beweist: Digitalisierung und arbeitsmedizinische Qualität schließen sich nicht aus.

Zur Person

Philipp Menke hat Medizin in Großbritannien studiert – einem Land, in dem Occupational Health bereits im Studium stärker verankert ist als an den meisten deutschen Universitäten. Nach Jahren in der klinischen Inneren Medizin, geprägt von Schichtdienst und Notaufnahme, wechselte er in die Prävention. Heute ist er Weiterbildungsassistent für Arbeitsmedizin am Institut für Lehrergesundheit (IfL) der Universitätsmedizin Mainz, eingebunden in Patientenversorgung, Lehre und Forschung. Mit dem Projekt „Hybridverfahren bei Arbeitsmedizinischen Vorsorgen“ nahm er am NextLevel-Wettbewerb 2025 erfolgreich teil.

Im Gespräch mit Philipp Menke

Herr Menke, warum liegt Ihnen die Arbeitsmedizin am Herzen?

In meiner Zeit als Internist habe ich immer wieder dieselben Szenarien erlebt: behandeln, entlassen, wiederkommen. Man löscht die Feuer zu spät, anstatt zu verhindern, dass sie ausbrechen. Die Arbeitsmedizin erreicht Menschen, bevor sie krank werden – das ist für einen Arzt eine dankbare Möglichkeit. Hinzu kommt der akademische Aspekt: Hier kann ich behandeln und gleichzeitig forschen, Erkenntnisse in die Praxis übertragen und die nächste Generation ausbilden. Diese Kombination hat mich überzeugt.

Wie entstand die Idee zu Ihrem Hybridmodell?

Ausgangspunkt war eine logistische Herausforderung: Unser Institut sitzt in Mainz, betreut aber Schulbedienstete in ganz Rheinland-Pfalz. Wer an eine Schule an der luxemburgischen Grenze fährt, sitzt für zwei oder drei Vorsorgen fünf Stunden im Auto. Das war nicht nachhaltig. Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung beschleunigt und zur breiten Akzeptanz datenschutzkonformer Videosprechstunden beigetragen. Daraus haben wir ein strukturiertes Hybridmodell entwickelt: Erstvorsorgen finden weiterhin persönlich statt, Folgevorsorgen primär per Videosprechstunde. Überzeugt hat mich das Feedback. Viele Schulbedienstete empfanden das Format als Erleichterung. Sie konnten die Vorsorge beispielsweise in ihrer ungebundenen Arbeitszeit durchführen. Und dabei entstanden Gespräche über Gesundheitsthemen, die bei einem klassischen Vor-Ort-Termin vielleicht nicht stattgefunden hätten. Pflicht ist häufig negativ konnotiert – aber sie kann die Tür öffnen zu freiwilligem Mehr.

Welchen Rat geben Sie Kolleginnen und Kollegen, die ein ähnliches Projekt angehen wollen?

Zuerst: Mut und den Willen zur Optimierung. Man schaut sich einen Prozess an, der ruckelt, und fragt sich, wie man ihn für alle Seiten verbessern kann. Das braucht keinen großen Vorlauf. Datenschutzkonforme Portale gibt es, die Kosten sind überschaubar und schnell gegengerechnet. Doch ebenso wichtig wie die Technik sind Haltung und Methode: die Praxis konsequent einbeziehen, Feedback systematisch einholen, kontinuierlich re-evaluieren. Und klein anfangen, aber anfangen. „Haben wir immer schon so gemacht“ ist keine Antwort.

Das Projekt: Hybridverfahren bei der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Das IfL der Universitätsmedizin Mainz betreut rund 47.000 staatliche Schulbedienstete in Rheinland-Pfalz. Für Lehrkräfte an Förderschulen mit ganzheitlichem und motorischem Entwicklungsschwerpunkt – den sogenannten G- und M-Schulen – besteht seit 2021 eine Pflichtvorsorge gemäß ArbMedVV. Hintergrund ist das erhöhte Hepatitis A und B- Infektionsrisiko durch engen Körperkontakt. Die Vorsorge umfasst Infektionsschutzberatung, Anamneseerhebung und ein Impfangebot gegen Hepatitis A und B. Rund 5.400 Angestellte an 40 Schulen sind betroffen.

Das von Philipp Menke mitentwickelte Konzept kombiniert Präsenz und Digital in einem strukturierten Hybridverfahren. Erstvorsorgen finden weiterhin persönlich vor Ort statt. Folgevorsorgen laufen primär per Videosprechstunde, ergänzt durch Präsenztermine bei Bedarf, etwa für Impfungen oder Blutentnahmen.
Ein zentrales Projektelement ist die kontinuierliche Re-Evaluation. Angelehnt an agile Projektmethoden wird jede Schule als Einheit behandelt. Nach dem Abschluss jeder Einheit fließen Rückmeldungen in die Folgeplanung ein – von ärztlicher Seite ebenso wie von Lehrkräften und Schulleitungen. So konnte das Team die Abläufe von Runde zu Runde gezielt optimieren.

Unterstützt wird das Konzept durch ein digitales Anamnese-Tool, das in Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten, Epidemiologinnen und Epidemiologen sowie Fachleuten für Datenbankmanagement für das Projekt entwickelt wurde. Das Tool kommt sowohl bei Präsenz- als auch bei Videoterminen zum Einsatz und dient der Erhebung, Dokumentation und Auswertung der anamnestischen Angaben sowie weiterführenden Gesundheitsdaten. Diese können unter Einhaltung des Datenschutzes zusätzlich für Gesundheitsberichterstattungen sowie wissenschaftliche Publikationen genutzt werden und machen das Projekt damit auch für die Forschung verwertbar.

Ein wichtiges Projektlearning: Das niedrigschwellige Angebot der Videosprechstunde nutzten viele der Schulbediensteten, um auch Themen anzusprechen, die über die gesetzliche Pflichtvorsorge hinausgehen. In der zweiten Vorsorgerunde wurden die Gesprächsinhalte im Sinne einer ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge deutlich erweitert. Neben der verpflichtenden Infektionsschutzvorsorge wurden nun auch psychosoziale Belastungen, der allgemeine Gesundheitszustand, Feuchtarbeit und Hautschutz sowie körperliche Beanspruchungen berücksichtigt.

Allein zwischen September 2024 und Mai 2025 wurden 162 Folgevorsorgen per Video durchgeführt. Begleitende Evaluationen unter ärztlichen Mitarbeitenden wie Schulbediensteten zeigen eine durchgängig hohe Zufriedenheit. Als wesentliche Vorteile werden Flexibilität, einfache Handhabung und mehr Raum für individuelle Gesundheitsthemen genannt.

Das IfL nutzt ein von der KBV gelistetes und gemäß Bundesmantelvertrag-Ärzte zertifiziertes Videosprechstundenportal, das die erforderlichen datenschutzrechtlichen und technischen Standards erfüllt. Als zusätzlicher Kostenfaktor fällt lediglich das Abonnement für das Videosprechstundenportal an, dessen Kosten sich durch die eingesparten Fahrt- und Personalaufwände rasch amortisieren.

Besonders bemerkenswert ist, dass die Anfang 2026 in Kraft getretene Arbeitsmedizinische Regel 3.4 (AMR 3.4) den Einsatz telemedizinischer Verfahren in der arbeitsmedizinischen Vorsorge ausdrücklich berücksichtigt. Sie greift damit einen Ansatz auf, den das Mainzer Team bereits seit drei Jahren verfolgt: Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich in Präsenz, während sich Folgetermine – sofern dies fachlich vertretbar ist – auch digital durchführen lassen. Die dabei erhobenen Daten sollen künftig wissenschaftlich ausgewertet und publiziert werden, um den Nutzen dieses hybriden Versorgungsmodells auch empirisch zu untersuchen.

„Digitalisierung schafft Kapazitäten – und diese Kapazitäten können wir nutzen, um mehr Menschen besser zu erreichen.“

Menkes Vision geht dabei über das eigene Projekt hinaus: Er sieht das Format als Blaupause für die gesamte betriebsmedizinische Versorgung – insbesondere für Einrichtungen, die über große geografische Flächen verteilt arbeiten oder mit knappen Personalressourcen haushalten müssen.

„Man löscht die Feuer zu spät, anstatt zu verhindern, dass sie ausbrechen.“

Sie haben selbst ein innovatives Projekt aus der arbeitsmedizinischen Praxis? Dann reichen Sie es ein! Der NextLevel-Wettbewerb 2026 läuft noch bis zum 30. September.

NextLevel Arbeitsmedizin 2026 – Jetzt bis 30. September bewerben

Mit dem Wettbewerb NextLevel Arbeitsmedizin zeichnet das Aktionsbündnis Arbeitsmedizin jährlich Best-Practice-Projekte aus der betriebsmedizinischen Praxis aus.

Themen 2026:

  • Gendergerechte Arbeitsmedizin: Geschlechtersensible Gesundheitsrisiken und Präventionsansätze
  • Return to Work: Wiedereingliederung & Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • AI@Work: Künstliche Intelligenz in der Arbeitsmedizin

Teilnahmeberechtigt:

Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Weiterbildung im Fach Arbeitsmedizin oder zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin befinden.

Einsendeschluss: 30. September 2026

Preisgelder: 1. Platz 5.000 € | 2. Platz 3.000 € | 3. Platz 2.000 €

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